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Berlin – 27. Mai 2020
Rheinland-Pfalz macht den ÖPNV zur Pflichtaufgabe. Mit dem Beschluss eines neuen Nahverkehrsgesetzes hat das Landeskabinett Anfang Mai den Weg zu einer veränderten Organisationsstruktur und einem landesweiten attraktiven Nahverkehr aus einem Guss geebnet.
Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz würden den Öffentlichen Personennahverkehr gerne ausbauen. Doch häufig verhindern fehlende finanzielle Mittel die Anschaffung neuer Fahrzeuge oder eine bessere Taktung. Denn der ÖPNV ist bis auf den Schienenpersonennahverkehr und den Schülerverkehr noch eine freiwillige Selbstaufgabe der Kommunen. Das bedeutet, dass es nicht reicht, einen Bedarf nachzuweisen, es müssen auch die notwendigen Gelder dafür vorhanden sein. Das vorhandene Angebot richtet sich daher vielerorts nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen und nicht nach den verkehrlichen Notwendigkeiten und den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen. Investiert werden oft lediglich die Fördermittel, die der Bund über das Entflechtungsgesetz und das Regionalisierungsgesetz bereitstellt. Das soll sich nun ändern.
Von der Freiwilligkeit zur Pflichtaufgabe
Im vom Landeskabinett beschlossenen Nahverkehrsgesetz wird der gesamte ÖPNV zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung erklärt – zunächst allerdings in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen. In einem zweiten Schritt aber sollen über den Landesnahverkehrsplan konkrete Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe festgeschrieben werden. Rheinland-Pfalz ist damit das erste Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig Mindestanforderungen dafür definiert, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist. Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Dr. Volker Wissing ist überzeugt, dass die Gesetzesnovelle den ÖPNV im Land nach vorn bringen wird: „Das Nahverkehrsgesetz ist ein Quantensprung für den Nahverkehr: Es schafft die Voraussetzung für einen attraktiven Nahverkehr aus einem Guss mit landesweit abgestimmten Fahrplänen, ob Bus oder Bahn. Das neue Herzstück des Nahverkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweit attraktives Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg ermöglichen.“
Neue Organisationsstruktur
Ein weiteres Kernelement des Gesetzentwurfs ist eine veränderte Organisationsstruktur. Künftig sind zwei neue Zweckverbände für den ÖPNV auf Schiene und Straße zuständig –
jeweils im Norden und Süden des Landes. Damit wird die bisherige organisatorische Zersplitterung in fünf Verkehrsverbünde sowie zwei Zweckverbände im Bahn-Regionalverkehr und damit auch die Trennung zwischen dem Nahverkehr auf der Straße und der Schiene aufgehoben. Die heute vorhandenen Verbünde und Zweckverbände sollen schrittweise in der neuen Organisation aufgehen. Mitglieder der neuen Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Region sowie das Land. In jedem Zweckverband werden darüber hinaus zwei Regionalausschüsse gebildet. Hinzu kommt ein „Ständiger Ausschuss“ als zweckverbandsübergreifendes, koordinierendes Gremium. „Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung“, ist sich der Verkehrsminister sicher. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf Anfang Mai zugestimmt. Nach der nun folgenden öffentlichen Anhörung ist mit einer Entscheidung im Plenum gegen Ende des Jahres zu rechnen. Der Landesnahverkehrsplan mit konkreteren Standards für den Nahverkehr wird voraussichtlich 2022/2023 in Kraft treten.
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