Future
Berlin – 14. Juni 2019
E-Roller sind bereits in vielen Ländern unterwegs und auf kurzen Strecken eine praktische und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Auch in Deutschland sollen sie in Zukunft durch die Städte rollen. Die Bundesregierung beschloss Mitte Mai eine entsprechende Verordnung. Danach dürfen die Roller auf Radwegen und der Straße fahren, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Wir haben erste Reaktionen auf den Beschluss von Experten und Branchenvertretern gesammelt.
Aktuell haben moderne E-Roller noch keine Straßenzulassung – doch das soll sich schnellstmöglich ändern. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dazu die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vorgelegt. Nach dem Bundesrat hat am 22. Mai auch das Bundeskabinett den Vorgaben für die Zulassung von Elektro-Rollern zugestimmt. Die entsprechende Verordnung ist die Voraussetzung für die endgültige Zulassung und soll voraussichtlich im Juni 2019 in Kraft treten.
Frage nach Verleihsystemen bleibt offen
Die Diskussionen im Vorfeld behandelte vor allem die Frage, ob die E-Scooter auf Bürgersteigen fahren dürfen oder nicht. Andreas Scheuer hat in der abschließenden Vorlage davon Abstand genommen. Mit der geplanten Verordnung, so Scheuer, sei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Weiterhin wird jedoch diskutiert, wie Verleihsysteme künftig aufgestellt sind. Denn die E-Scooter sollen nicht den öffentlichen Raum blockieren.
Statements zum Beschluss
„Mit unserer Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für größtmögliche Verkehrssicherheit. Wichtig war, dass wir eine schnelle und – für alle Verkehrsteilnehmer – gute Einigung erzielt haben. Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. Die Mikromobilität hat ein enormes Zukunftspotenzial. Zusammen mit dem ÖPNV ist sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit.“
Bundesminister Andreas Scheuer
„Wir wollen uns nicht hinter Bürokratie verschanzen, sondern den Weg freimachen. Die E-Scooter sind ein gutes Mittel für die letzte Meile. Die Fußgänger dürfen jedoch nicht unter die Räder kommen: Da wo die Gehwege besonders schmal sind, sollen die örtlichen Straßenverkehrsbehörden eingreifen dürfen und ihre Nutzung einschränken können. Denn die Sicherheit der Fußgänger muss gewährleistet werden.“
Anke Relinger, Verkehrsministerin Saarland und Vorsitzende der Konferenz der Verkehrsminister
„Besonders attraktiv sind die Roller mit Elektroantrieb für die erste und letzte Meile, also den Weg zum oder vom ÖPNV-Halt. Es muss deshalb erlaubt sein, sie auch in Busse und Bahnen mitzunehmen. Bislang schließen die Beförderungsbedingungen einiger Verkehrsunternehmen die Mitnahme von versicherungspflichtigen Fahrzeugen aus, zu denen auch die Elektrokleinstfahrzeuge zählen. Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sollten schnellstmöglich die Grundlage schaffen, damit der E-Tretroller auch in Bus und Bahn mitgenommen werden darf.“
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
„Der Roller darf mit in den Bus oder in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden. E-Tretroller helfen, die sogenannte letzte Meile angenehmer zu gestalten. Das passt sehr gut zu uns: Wir bieten nicht nur eine Fahrt mit U-Bahn, Tram-Bahn, Bus von einer Haltestelle zu anderen an, sondern wir bieten Mobilität von Haustür zu Haustür an. Es gibt Verkehrsunternehmen, die bereits überlegen, Tretroller in ihr Angebotsportfolio zu integrieren.“
Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
„Es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister die Sorgen und Ängste von Fußgängern aufgreift. Bei neuen Mobilitätsformen sollten sich alle Verkehrsteilnehmer weiterhin sicher fühlen – auch Senioren, Kinder und Behinderte.“
Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC)
„Wir sagen: Doppelt so viel Platz und hohe Wegequalität für den Radverkehr, dann klappt's auch mit dem gemeinsamen Fahren von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern.“
Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)
"Wir freuen uns, dass die Regelung so getroffen wurde: Die Fahrzeuge gehören auf den Radweg und auch das Mindestalter ist klug gewählt. Die E-Roller werden das Leben in den Städten verändern. Je nach Radewegesituation kann es in den Städten eng werden, uns ist wichtig, dass wir nicht noch einmal den selben Wahnsinn erleben wie mit den Leihrädern, die über Nacht tausende Räder in die Städte gestellt haben. Deshalb fordern wir feste Stationen für die Leihroller.“
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städtetag
"Wir begrüßen, dass die Kommunen darüber entscheiden können, ob bestimmte Gehwege oder Fußgängerzonen für die E-Scooter freigegeben werden. Nur hier ist die nötige Orts- und Sachkenntnis vorhanden. So kann die Nutzung von Scootern erfolgen, wenn das Verkehrsgeschehen auf einzelnen Gehwegen oder auch Fußgängerzonen vergleichsweise gering ist. Das kann etwa in Klein- und Mittelstädten, gerade in Tourismusregionen, attraktiv sein."
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)
"Wer Verkehrsmittel abseits des Autos stärken oder neu etablieren will, muss ihnen zusätzlichen Raum geben – und dieser Raum muss dafür dem Autoverkehr entzogen werden."
Jens Hilgenber, Leitung Verkehrspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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