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Mehr Geld für Bus und Bahn

News
Berlin – 17. April 2020

Mitten in der Corona-Krise hat das Bundesverkehrsministerium in der zweiten März-Hälfte wichtige Weichenstellungen für eine verbesserte Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs verkündet: Die Novellen zum Regionalisierungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft getreten.

Mit den „Regionalisierungsmitteln” stellt der Bund den Ländern jährlich Milliardenbeträge zur Verfügung, mit denen diese in der Regel nach Ausschreibungswettbewerben Personennahverkehr bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellen. Vorrangig sind die Mittel für den Schienenverkehr vorgesehen. In diesem Jahr beträgt diese finanzielle Unterstützung der Länder rund 8,65 Milliarden Euro. Die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird nun mit der Gesetzesänderung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt.

Mehr als 7 Milliarden zusätzlich bis 2031

In den Folgejahren soll noch mehr Geld in Bahnen und Busse fließen. Das Regionalisierungsgesetz sieht eine anhaltende „Dynamisierung” der Beträge vor: mit einer erneuten Aufstockung um noch einmal 150 Millionen Euro im Jahr 2021 auf dann bereits zusätzliche 302,7 Millionen Euro und insgesamt über 9 Milliarden Euro. 2022 kommen als Aufstockung 308,1 Millionen Euro und 2023 dann circa 463,7 Millionen Euro hinzu. Ab dem Jahr 2024 soll die Dynamisierung auf jährlich 1,8 Prozent festgeschrieben werden. Insgesamt erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro.

Auch die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden in der Konsequenz des Klimaschutzprogrammes aufgestockt: im laufenden Jahr von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro verdoppelt, ab 2021 auf eine Milliarde Euro verdreifacht. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag laut GVFG-Novelle erneut um 1,8 Prozent jährlich.

Investitionen auch in bestehende Infrastruktur

Die Fördergelder fließen nach Angabe des Verkehrsministeriums in:

  • die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte „Bestandssanierung”). Die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen sei wichtig für einen attraktiven ÖPNV und leiste einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lebens-qualität in den Städten. 
  • den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV - darunter von Straßenbahnen und U-Bahnen. 
  • den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommu-naler Baulast - vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.

Mit der GVFG-Novelle steigt der Finanzierungsanteil des Bundes an zu fördernden kommunalen Projekten von derzeit 60 auf künftig 75 Prozent, wenn entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Vorhaben vorliegen. Die restlichen Mittel, so das Ministerium, „sind wie bisher gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren”. Um auch kleinere Projekte realisieren zu können, werden künftig schon Baumaßnahmen ab 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert, in Einzelfällen auch Vorhaben noch kleinerer Größenordnungen.

Gegenüber der bisherigen GFVG-Finanzierung ist für den ÖPNV bedeutsam, dass neben dem Aus- und Neubau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen auch die so genannte Bestandssanierung mit der Grunderneuerung von bestehenden Anlagen in die Förderung aufgenommen worden ist. Auf diese Weise können künftig Bundesmittel in die zahlreichen aufwändigen Projekte zur Sanierung von Straßenbahn-Netzen, Stadt- und U-Bahnen fließen, die vielfach nach Jahrzehnte langem Betrieb vor der grundlegenden Erneuerung und Modernisierung hinsichtlich Technik und baulicher Anlagen stehen.

Die Finanzierung ist nur der erste Schritt

Die Nahverkehrsbranche begrüßt die Gesetzesänderungen. Sie sieht neben der Finanzierung aber zusätzlich großen Bedarf bei der Beschleunigung von Planungsverfahren für städtische Schienen-ausbauprojekte. Ebenfalls müsse man, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Kriterien der „Standardisierten Bewertung“, die darüber entscheiden ob ein Projekt förderfähig ist oder nicht, modernisieren und an aktuelle ökonomische und ökologische Notwendigkeiten anpassen. „Wenn wir im schienengebundenen Nahverkehr schnell und effizient ausbauen und modernisieren wollen, um deutlich mehr Fahrgäste zu gewinnen, dann müssen wir die dafür nötigen Planungssicherheit und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Die jährlich zwei Milliarden Euro aus dem GVFG erreichen nur dann ihren maximalen Nutzen, wenn das Geld auch wirklich ausgegeben werden kann. Und zwar möglichst unkompliziert, transparent und bedarfsgerecht für die notwendigen Maßnahmen“, erklärte VDV-Präsident Ingo Wortmann.

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