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Berlin – 03. November 2020
Der Bundestag will endlich mehr Tempo bei der Realisierung von Verkehrsinfrastruktur erreichen. Das von der Großen Koalition geplante Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen für die Infrastruktur durchläuft zurzeit den Beratungsprozess im Parlament.
Fachleute von den großen Wirtschaftsverbänden konnten Anfang Oktober 2020 in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vor der dritten Lesung des Gesetzentwurfs den Abgeordneten ihre Anregungen präsentieren. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz, wie es allgemein mit einem Bandwurmwort bezeichnet wird, soll insbesondere den Ausbau der Schienennetze schneller machen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte bereits einige Wochen zuvor bei der ersten Lesung im Bundestag die Marschrichtung vorgegeben: Weniger Planungsbürokratie, weniger Gerichtsinstanzen. Das Geld für zahlreiche Projekte sei vorhanden, aber die umständlichen Verfahren im Vorfeld der ersten Spatenstiche müssten gestrafft werden.
Der Minister nannte konkrete Beispiele: Künftig soll bei der Elektrifizierung von vorhandenen Bahnstrecken oder auch bei der Ausstattung einer Strecke mit digitaler Signal- und Sicherungsleittechnik kein Planfeststellungsverfahren mehr nötig sein. Gleiches gelte beim Erneuern eines Bahnsteigs oder beim Errichten von Schallschutzwänden aus Gründen des Lärmschutzes. Scheuer im Bundestag: „Das heißt also, dort, wo entweder keine Betroffenheiten oder nur wenig Betroffenheiten sind, wollen wir beschleunigen.”
Bei der Anhörung der externen Experten wurde deutlich, dass es über die bisherigen Gesetzgebungsabsichten der Bundesregierung hinaus noch mehr Handlungs- bzw. Regelungsbedarf geht. So verwies Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahn des VDV, darauf, dass das Beschleunigungsgesetz im derzeitigen Entwurf lediglich den klassischen Schienenverkehr der Vollbahnen im Blick habe, aber nicht für die städtischen Schienenbahnen, also Straßenbahnen, U- und Stadtbahnen gelte. Dabei werde es gerade im ÖPNV in Zukunft mit den von der Politik aufgestockten Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zahlreiche Projekte geben. Auch im Nahverkehr gebe es viel zu lange Planungs- und Genehmigungsverfahren: „Wenn diese nach dem Regeln des bisherigen Planungsrechts angegangen werden, wird es viele Jahre dauern, bis die Mittel wirklich abfließen”, warnte Henke.
Ähnlich äußerte sich Hilmar von Lojewski, Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr beim Deutschen Städtetag. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauerten auch bei ÖPNV-Vorhaben viel zu lang, und häufig folgten zähe gerichtliche Auseinandersetzungen. Der konkrete Vorschlag für die Gesetzgebung: Die Beschleunigungsideen nicht nur im Allgemeinen Eisenbahngesetz, sondern auch im Personenbeförderungsgesetz einzubringen. Henke: Es mache Sinn und schaffe Synergieeffekte, wenn man im Planungsrecht die verschiedenen Verkehrsarten ähnlich oder gleich behandelt.
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